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Kanton Graubünden muss Sonntagsarbeit im Outlet Village Landquart jetzt stoppen

12.07.2010


Beim Alpenrhein Outlet Village geht der Kampf gegen die völlige Deregulierung der Sonntagsarbeit in die nächste Runde. Die Gewerkschaft Unia kontert in ihrer Eingabe an den Kanton die Stellungsnahmen der Betreiberin des Outlet Village und beharrt darauf, dass die Sonntagsarbeit in Landquart derzeit gesetzeswidrig ist.
Foto: Kecko (flickr.com) Creative Commons
Foto: Kecko (flickr.com) Creative Commons


Seit letztem Herbst hat das Alpenrhein Outlet Village seine Tore geöffnet – jeden Tag, auch Sonntags. Die Gewerkschaft Unia hat die zuständige Amtsstelle im Kanton ersucht, eine anfechtbare Verfügung zu erlassen. Dies um die Zulässigkeit der Sonntagsarbeit zu klären und gleichzeitig die Möglichkeit zu schaffen, den Entscheid des Kantons durch ein Gericht überprüfen zu lassen.
 
Outlet Village bricht das Gesetz
Der Kanton Graubünden hat in der Folge von den Betreibern des Alpenrhein Outlet Village sowie von der Gewerkschaft Unia eine Stellungnahme eingefordert. Das Alpenrhein Outlet Village in Landquart erklärt in ihre Eingabe wortreich, dass sie während des ganzen Jahres bewilligungsfrei an Sonntagen arbeiten dürfen, weil Landquart Tourismusregion sei. Die Gewerkschaft Unia legt in ihrer Eingabe detailliert dar, dass Sonntagsarbeit an 52 Wochen pro Jahr für Angestellte im Verkauf in Landquart nach Arbeitsgesetz unzulässig ist. Landquart ist im Sinne des Arbeitsgesetzes und der seco-Richtlinien keine Tourismusregion. Es ist auch nicht zulässig, den gesamten Kanton Graubünden als Tourismusregion zu definieren. Tourismusgebieten sich Kur-, Sport-, Ausflugs- und Erholungsorten sowie Orten mit erheblicher saisonaler Schwankung. Landquart erfüllt diese Kriterien klar nicht. Zu dieser Frage gibt es auch eine eindeutige bundesgerichtliche Praxis.
 
Gesundheitsschutz geht vor
Das Verbot von Sonntagsarbeit ist eines der wichtigsten Elemente im Arbeitsgesetz, um die Arbeitnehmenden und deren Gesundheit zu schützen. Ausnahmen sind – trotz gegenteiliger Behauptungen des Outlet Village– nur sehr zurückhaltend zu gewähren. Für die Gewerkschaft Unia ist klar, dass die Betriebe des Outlet-Village keinesfalls bewilligungsfrei am Sonntag arbeiten können und die aktuelle Sonntagsarbeit arbeitsgesetzwidrig.
 
Die Gewerkschaft Unia erwartet von der zuständigen Amtsstelle im Kanton Graubünde, dass sie jetzt rasch die gesetzeswidrige Sonntagsarbeit im Outlet Village unterbindet.
 
Für weitere Auskünfte:
Vania Alleva, Leiterin Dienstleistungsberufe

Von: Kommunikation Unia
 
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